• 2.01 Zeitungen

    Zeitungen, die maximal 5 % durchgefärbte Zeitungen oder durchgefärbte Beilagen enthalten.
  • 2.02 Unverkaufte Zeitungen

    Unverkaufte Zeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten.
  • 2.02.01 Unverkaufte Zeitungen, Flexodruck unzulässig

    Unverkaufte Tageszeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten, Schnüre zugelassen. Flexobedrucktes Material unzulässig.
  • 2.03 Weiße Späne mit leichtem Andruck

    Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
  • 2.03.01 Weiße Späne mit leichtem Andruck, ohne Kleberücken

    Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
  • 2.04 Weiße Späne, stark bedruckt

    Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
  • 2.04.01 Weiße Späne, stark bedruckt

    Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
  • 2.05 Sortiertes Büroaltpapier

    Sortiertes Büroaltpapier
  • 2.06 Bunte Akten

    Schriftwechsel auf Druck- und Schreibpapier, gemischt durchgefärbte Papiere, bedrucktes oder unbedrucktes Druck- oder Schreibpapier. Frei von Kohlepapier und Aktenordnern.
  • 2.07 Weiße Bücher, holzfrei

    Bücher, einschließlich Buchfehldrucken, ohne harte Buchdeckel, überwiegend aus holzfreiem weißen Papier, ausschließlich schwarz bedruckt. Der Anteil an gestrichenem Papier beträgt maximal 10 %.
  • 2.08 Bunte Illustrierte, holzfrei

    Gestrichene oder ungestrichene Illustrierte, weiß oder durchgefärbt, frei von harten Deckeln, Kleberücken, nicht dispergierbaren Druckfarben und Klebstoffen, Posterpapieren oder Etiketten. Stark bedruckte Beilagen und durchgefärbte Späne sind zugelassen. Der Anteil an holzhaltigen Papieren beträgt maximal 10%.
  • 2.09 Selbstdurchschreibepapiere

    Selbstdurchschreibende Papiere.
  • 2.10 Gebleichter, PE-beschichteter Karton, holzfrei

    PE-beschichteter Karton, gebleicht, holzfrei, von Kartonherstellern und -verarbeitern.
  • 2.11 Anderer PE-beschichteter Karton

    Ungebleichter Karton und ungebleichtes Papier von Kartonherstellern und -verarbeitern ist zugelassen.
  • 2.12 Endlosformulare, holzhaltig

    Endlosformulare, holzhaltig nach Farben sortiert, darf rezyklierte Fasern enthalten.