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2.01 Zeitungen
Zeitungen, die maximal 5 % durchgefärbte Zeitungen oder durchgefärbte Beilagen enthalten.
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2.02 Unverkaufte Zeitungen
Unverkaufte Zeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten.
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2.02.01 Unverkaufte Zeitungen, Flexodruck unzulässig
Unverkaufte Tageszeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten, Schnüre zugelassen. Flexobedrucktes Material unzulässig.
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2.03 Weiße Späne mit leichtem Andruck
Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
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2.03.01 Weiße Späne mit leichtem Andruck, ohne Kleberücken
Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
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2.04 Weiße Späne, stark bedruckt
Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
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2.04.01 Weiße Späne, stark bedruckt
Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
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2.05 Sortiertes Büroaltpapier
Sortiertes Büroaltpapier
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2.06 Bunte Akten
Schriftwechsel auf Druck- und Schreibpapier, gemischt durchgefärbte Papiere, bedrucktes oder unbedrucktes Druck- oder Schreibpapier. Frei von Kohlepapier und Aktenordnern.
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2.07 Weiße Bücher, holzfrei
Bücher, einschließlich Buchfehldrucken, ohne harte Buchdeckel, überwiegend aus holzfreiem weißen Papier, ausschließlich schwarz bedruckt. Der Anteil an gestrichenem Papier beträgt maximal 10 %.
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2.08 Bunte Illustrierte, holzfrei
Gestrichene oder ungestrichene Illustrierte, weiß oder durchgefärbt, frei von harten Deckeln, Kleberücken, nicht dispergierbaren Druckfarben und Klebstoffen, Posterpapieren oder Etiketten. Stark bedruckte Beilagen und durchgefärbte Späne sind zugelassen. Der Anteil an holzhaltigen Papieren beträgt maximal 10%.
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2.09 Selbstdurchschreibepapiere
Selbstdurchschreibende Papiere.
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2.10 Gebleichter, PE-beschichteter Karton, holzfrei
PE-beschichteter Karton, gebleicht, holzfrei, von Kartonherstellern und -verarbeitern.
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2.11 Anderer PE-beschichteter Karton
Ungebleichter Karton und ungebleichtes Papier von Kartonherstellern und -verarbeitern ist zugelassen.
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2.12 Endlosformulare, holzhaltig
Endlosformulare, holzhaltig nach Farben sortiert, darf rezyklierte Fasern enthalten.
