• Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz
 

Hinzu kommt die Einstufung als PCB- haltiges Altholz, die Altholz, das Polychlorierte Biphenyle im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung enthält und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, enthält. Dabei handelt es sich insbesondere um Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.

Um die Nutzung der Materialien zu vereinfachen, wird versucht, verschiedene Altholzströme getrennt zu halten und so eine Durchmischung der unterschiedlichen Qualitäten zu verhindern. Die Qualität der einzelnen Holzfraktionen kann zudem durch technische Sortierverfahren verbessert werden, beispielsweise durch Windsichtung von Altholzschnitzeln zur Aussortierung von Beschichtungsresten.